Dr. jur. Steffen Waitzmann

Rechtsanwalt
Diplom-Verwaltungswirt (FH)

Über mich

Nach einem dualen Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen mit anschließender Promotion am Lehrstuhl Prof. Dr. Gottfried Schiemann an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen bin ich seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwalt tätig.

Von 2004 bis Mai 2023 war ich Partner in einer Kanzlei mit vorwiegend verwaltungsrechtlicher und wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung in Stuttgart, in der traditionell gewerbliche und industrielle Betriebe der Bauindustrie, des Steine- und Erdenbereiches aber auch Klienten anderer Branchen sowie Handwerksfirmen, Architekten, Ingenieure, Bauträger sowie Privatpersonen vertreten werden.

Meine Mandantenstruktur ist breit gefächert; von Privatpersonen über Unternehmen, Handwerksbetriebe, Architekten bis hin zu gewerblichen Betrieben der Bauindustrie und des Steine- und Erdenverbandes, Städte und kommunale Betriebe.

Zu meinen Fachgebieten gehören insbesondere:

  • Verwaltungsrecht mit Bau- und Umweltrecht
  • Kauf- und Werkvertragsrecht
  • Immobilien- und Mietrecht 

Verwaltungsrecht mit Bau- und Umweltrecht

Im Öffentlichen Recht berate ich im Verwaltungsrecht und dabei insbesondere im öffentlichen Baurecht und Umweltrecht. Ich begleite Mandanten zum Beispiel in Genehmigungsverfahren, bei der Erteilung sowie bei der Abwehr von Genehmigungen. So verfüge ich über eine langjährige Erfahrung bei der Abwehr einer heranrückenden Wohnbebauung an eine bestehende gewerbliche Nutzung vor allem im Hinblick auf Immissionskonflikte sowie bei der Abwehr einer störenden gewerblichen Nutzung neben einer Wohnbebauung.

Das Eigentum wird durch Artikel 14 Abs. 1 Grundgesetz gewährleistet und umfasst auch die sogenannte Baufreiheit. Das bedeutet, dass jedem Grundstückseigentümer das Recht zusteht, das Grundstück grundsätzlich nach Belieben zu bebauen oder anderweitig zu nutzen. Das Öffentliche Baurecht befasst sich daher vor allem mit den Einschränkungen dieser Baufreiheit im Sinne von Artikel 14 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, also dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Bauplanungs- und Bauordnungsrecht bestimmen im Wesentlichen zusammen die Zulässigkeit eines Vorhabens. Ein Vorhaben kann daher z.B. aus städtebaulichen Gründen (Festsetzungen eines Bebauungsplanes, Einfügen in die Umgebungsbebauung, Rücksichtnahmeprinzip) unzulässig sein. Zum anderen können dem Vorhaben aber auch bauordnungsrechtliche Vorschriften wie Abstandsvorschriften, Verunstaltungsverbot oder Standsicherheit etc. entgegenstehen.

Genehmigungen

Ich berate entsprechend der Zielsetzung der Mandanten vor den Behörden und Gerichten. Dabei erfolgt eine fachübergreifende Zusammenarbeit mit Sachverständigen (Planern, Ingenieuren) verschiedener Disziplinen. So erfolgt beispielsweise im Öffentlichen Baurecht die Vertretung durch mich im Antragsverfahren zur Errichtung baulicher Anlagen von der ersten Beratung bis zur bestandskräftigen Entscheidung, wobei ein Bauvorhaben ggf. auch vor den Verwaltungsgerichten durchzusetzen ist.

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Immissionsabwehr

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit sind immissionsschutzrechtliche Fragen, insbesondere die Immissionsabwehr vor den Verwaltungsgerichten und ggf. auch vor den Zivilgerichten: Abwehr von Gewerbelärm, Abwehr von Freizeit- und Sportlärm, Abwehr von Stäuben etc.

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Gaststättenrecht

Für Clubbetreiber aus Stuttgart habe ich die von der Stadt Stuttgart wieder eingeführte Sperrstunde im Bereich Eberhardstraße in Stuttgart-Mitte gerichtlich kippen lassen.

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Zivilrecht

Kauf- und Werkvertragsrecht

Im Werkvertragsrecht/Bauvertragsrecht berate ich das gesamte Spektrum von der Planungsphase bis zur Erstellung des Bauvorhabens. Im Kaufrecht berate und begleite ich meine Mandanten bei der Gestaltung und Abwicklung von Kaufverträgen und ich vertrete bei der Abwehr oder Durchsetzung div. Ansprüche.

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Immobilien- und Mietrecht

Im Immobilienrecht berate ich u. a. bei der Vertragsgestaltung und in haftungsrechtlichen Fragen von Grundstücksverträgen. Zudem vertrete ich Mandanten auch bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen, ggf. auch durch Inanspruchnahme der Gerichte.

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Haftungsrecht

Im Haftungsrecht umfasst meine Tätigkeit auch die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen meiner Mandanten gegenüber Schädigern/Schuldnern.

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Kontakt

Für eine schnelle Kontaktaufnahme stehe ich auch Ihnen gerne zur Verfügung. Entweder telefonisch unter der Rufnummer (0711) 45 99 96 80 oder über nachfolgendes Kontaktformular:

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Dr. jur. Steffen Waitzmann
Rechtsanwaltskanzlei Dzuba
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Telefon: (0711) 45 99 96 80
E-Mail: s.waitzmann@ra-dzuba.de

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