Bei Immobilienverkäufen werden häufig vorhandene Mängel verschwiegen. Die Verkäufer der Immobilien berufen sich dann regelmäßig auf einen Gewährleistungsausschluss im notariellen Kaufvertrag. In derartigen Verfahren vertrete ich die Interessen der Erwerber auf Durchsetzung von Sachmängelgewährleistungsansprüchen. Beispielsweise wird auf ein Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart verwiesen, in dem nach Rückabwicklung des Wohnungskaufvertrages die gesamten Kosten des Rechtsstreits dem unredlichen Verkäufer auferlegt worden sind (LG Stuttgart Beschluss vom 01.11.2012, 2 O 96/11).