Immobilien- und Mietrecht

Im Immobilienrecht berate ich u. a. bei der Vertragsgestaltung und in haftungsrechtlichen Fragen von Grundstücksverträgen. Zudem vertrete ich Mandanten auch bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen, ggf. auch durch Inanspruchnahme der Gerichte.

Bei Immobilienverkäufen werden häufig vorhandene Mängel verschwiegen. Die Verkäufer der Immobilien berufen sich dann regelmäßig auf einen Gewährleistungsausschluss im notariellen Kaufvertrag. In derartigen Verfahren vertrete ich die Interessen der Erwerber auf Durchsetzung von Sachmängelgewährleistungsansprüchen. Beispielsweise wird auf ein Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart verwiesen, in dem nach Rückabwicklung des Wohnungskaufvertrages die gesamten Kosten des Rechtsstreits dem unredlichen Verkäufer auferlegt worden sind (LG Stuttgart Beschluss vom 01.11.2012, 2 O 96/11).

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Dr. jur. Steffen Waitzmann
Rechtsanwaltskanzlei Dzuba
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