Im Werkvertrags- und Bauvertragsrecht berate ich sowohl in privatrechtlicher Hinsicht mit den dazu erforderlichen Bau- und Werkverträgen als auch in öffentlich-rechtlicher Hinsicht in den jeweiligen Genehmigungsverfahren. Dabei erfolgt die Beratung sowohl in privatrechtlicher Hinsicht mit den dazu erforderlichen Bau- und Werkverträgen als auch in öffentlich-rechtlicher Hinsicht in den jeweiligen Genehmigungsverfahren. Die Tätigkeit umfasst u.a. Beratung von Bauherren, Bauunternehmen, Ingenieuren und Architekten bezüglich Fragen der Vertragsgestaltung von Bauverträgen mit anschließender rechtlicher Begleitung der Aufträge, der Durchsetzung von Werklohnansprüchen sowie in Fragen der schuldrechtlichen Haftung (Bauverzögerung, Gewährleistung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, etc.) und bei der Nachtragsprüfungen und der Nachtragsabwicklung.
Im Kaufrecht vertrete ich meine Mandanten u. a. bei der Abwehr oder Durchsetzung von Erfüllungs- und/oder Mangelgewährleistungsansprüchen auch vor den jeweiligen Gerichten.