Die Stadt Stuttgart hatte wegen Anwohnerbeschwerden im Bereich der Eberhardstraße und dem Josef-Hirn-Platz in Stuttgart-Mitte die „Sperrstunde“ wieder eingeführt. Der hiergegen von mir für einen betroffenen Gaststättenbetreiber eingelegte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte schließlich vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Erfolg. Der abweisende Beschluss des Verwaltungsgericht Stuttgart vom 02.10.2018, 4 K 8468/18 wurde vom Verwaltungsgerichtshof geändert und der Stadt Stuttgart aufgegeben, dem betroffenen Gaststättenbetreiber für dessen Gaststätte die beantragte Sperrzeitverkürzung zu erteilen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2018, 6 S 2448/18).
Presseecho
- Stuttgarter Zeitung: Gericht kippt Sperrstunde im Dilayla
- Südwest Presse: Kampf um die Sperrstunde
- Stuttgarter Zeitung: Dilayla, White Noise und Bar Romantica in höchster Not
- Stuttgarter Zeitung: Behörden begründen den Zapfenstreich