Immissionsabwehr

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit sind immissionsschutzrechtliche Fragen, insbesondere die Immissionsabwehr vor den Verwaltungsgerichten und ggf. auch vor den Zivilgerichten: Abwehr von Gewerbelärm, Abwehr von Freizeit- und Sportlärm, Abwehr von Stäuben etc.

Gaststättenlärm

Wegen der erheblichen nächtlichen Lärmbelastung durch Gaststättenlärm wird zunächst auf die zivilrechtlich im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenen Unterlassungsverbote verwiesen (vgl. Urteil Landgericht Ellwangen vom 30.08.2006, Az: 2 O 311/06. Ferner wird auf die stattgebenden Entscheidungen des Landgericht Ellwangen, Urteil vom 30.08.2008, Az: 2 O 311/06, bestätigt durch Urteil Oberlandesgericht Stuttgart vom 22.07.2010, 19 U 19/10) verwiesen.

Ergänzend konnte gegen die Gaststätte im Hinblick auf die Lärmbelastung verwaltungsrechtlich eine Verlängerung der Sperrzeit der Außenbewirtschaftung auf 22 Uhr zum Schutz der Mandantschaft erwirkt werden, welche auch vor den Verwaltungsgerichten gegen den Gaststättenbetreiber durchgesetzt werden konnte (vgl. Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 29.04.2010, Az: 4 K 502/09 sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.2010, Az: 6 S 1193/10).

Abwehr heranrückender Gewerbenutzung

Ich verfüge über eine langjährige Erfahrung in der Abwehr herannahender Gewerbenutzung, die unmittelbar neben einer Wohnbebauung angesiedelt werden soll.

Beispiel 1

Durch verwaltungsgerichtliche Schritte konnte ich für die Mandanten erreichen, dass dem Betreiber der geplanten Gewerbenutzung jeweils von den Verwaltungsgerichten aufgegeben wurde, ganz erhebliche Lärmminderungsmaßnahmen zu ergreifen (Vergleiche zum Beispiel Verwaltungsgericht Stuttgart, AZ: 5 K 2622/10 oder Verwaltungsgericht Freiburg, AZ: 3 K 828/12).

Im Verfahren 3 K 828/12 musste die Genehmigungsbehörde im Ergebnis die Baugenehmigung zurücknehmen und eine Baugenehmigung mit erheblich schärferen Lärmschutzauflagen erteilen.

Da der Betreiber des Gewerbebetriebes (ein holzverarbeitendes Abbundzentrum) dann aber die in der Baugenehmigung enthaltenen Lärmschutzauflagen weitgehend ignoriert hatte und die zuständige Baubehörde hiergegen nicht eingeschritten ist, habee ich beim Verwaltungsgericht Freiburg das notwendige baurechtliche Einschreiten der Baubehörde verwaltungsgerichtlich durchgesetzt (vgl. hierzu Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26.09.2017, 3 K 2517/15).

Beispiel 2

Auch durch Speditionen können erhebliche Immissionskonflikte entstehen. Für betroffene Anwohner konnte ich erreichen, dass eine unzulässige Speditionstätigkeit mit erheblicher Lärmbelastung durch die zuständigen Behörden und mit gerichtlicher Hilfe in die Schranken verwiesen wurde. So hatte ich zunächst bei der zuständigen Baubehörde ein bauordnungsrechtliches Einschreiten gegen den Speditionsbetrieb erwirkt und die angeordnete Nutzungsuntersagung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart durchgesetzt (Beschluss VG Stuttgart vom 05.10.2015, 3 K 2995/15).

Auch die dem Speditionsbetrieb anschließend erteilte Baugenehmigung konnte gerichtlich gestoppt werden (Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 02.11.2017, 3 K 5709/17).

Beispiel 3

Vor dem Landgericht Ravensburg, AZ: 1 O 189/16 konnte ich eine unerträgliche Lärmbelastung eines Fitnessstudio mit Jumping-Kursen in den Abendstunden unterbinden. Das Gericht untersagte mit Urteil vom 21.04.2017, bei Vermeidung von Zwangsgeld und Ordnungshaft dem Fitnessstudio die unzumutbaren Lärmbelastungen gegenüber der Nachbarschaft.

Beispiel 4

Zur Abwehr von Staubimmissionen eines Gewerbebetriebes zur Oberflächenbehandlung (Strahlarbeiten) verweisen wir auf die stattgebenden Entscheidungen des Landgericht Stuttgart, Urteil vom 28.11.2007, 10 O 385/07, bestätigt durch Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 20.02.2008, Az: 19 U 181/07 sowie ferner Landgericht Stuttgart, 04.04.2008, Az: 10 O 77/08).

Beispiel 5

Zur Abwehr einer unzulässigen Immissionsbelastung von Anwohnern durch Luftschadstoffe eines Tierkrematoriums verweisen wir auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 16.12.2020, 11 K 2639/20. Ich bin für verschiedene betroffene Anlieger gegen die von Seiten des Landratsamts Rems-Murr-Kreis erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ein Tierkrematorium gerichtlich vorgegangen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 16.12.2020 dem gerichtlichen Eilantrag stattgegeben und hat die aufschiebende Wirkung der dortigen Widersprüche wieder hergestellt.

Damit durfte das Tierkrematorium bis auf weiteres nicht in Betrieb genommen werden. Auch aus Sicht des Verwaltungsgerichts war bisher nicht sichergestellt, ob die zur Genehmigung gestellte Anlage den Anforderungen zum Schutz der Anlieger vor luftverunreinigenden Stoffen genügt. Mit Urteil vom 11.10.2022 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die dem Betreiber erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Betrieb des Tierkrematoriums aufgehoben (11 K 4182/21), wobei die Berufung zugelassen wurde.

Pressestimmen zum Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart

Abwehr herannahender Wohnbebauung

Meine Tätigkeit umfasst zudem auch die Abwehr von Bauvorhaben in der Nachbarschaft, beispielsweise eine unzulässige heranrückende Wohnbebauung an Gewerbegrundstücke, wegen künftiger Immissionskonflikte und drohender Betriebsbeschränkungen (z. B. Lärmschutzauflagen).

Beispiel 1

Beschlüsse des Verwaltungsgericht Stuttgart vom 17.11.2006, Az: 12 K 3105/06, bestätigt vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.07.2007, Az: 8 S 2749/06 im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes: Der von der Gemeinde für die heranrückende Wohnbebauung aufgestellte Bebauungsplan wurde auf die von mir erhobene Normenkontrollklage mit Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für unwirksam erklärt (Normenkontrollurteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 05.05.2008, Az: 8 S 3012/06). Schließlich wurde auch im Hauptsacheverfahren die Baugenehmigung durch das Verwaltungsgericht Stuttgart aufgehoben (Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 11.11.2009, Az: 2 K 1984/08). Der hiergegen von dem beigeladenen Bauträger erhobene Antrag auf Zulassung der Berufung wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 17.2.2011 Az. 8 S 15/10 abgelehnt.

Beispiel 2

Immissionskonflikte entstehen auch durch die geplante Ansiedlung von Flüchtlingsunterkünften neben oder in Gewerbegebieten. So waren unmittelbar neben dem metallverarbeitenden Gewerbebetrieb der Mandanten, der in einem Gewerbegebiet an den Außenbereich angrenzt, insgesamt 6 Flüchtlingsunterkünfte im Außenbereich geplant. Beim Verwaltungsgericht Stuttgart konnte zunächst ein Baustopp für die Errichtung von drei Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende erwirkt werden, die so auch genehmigt worden waren (VG Stuttgart, Beschluss vom 17.11.2016, 2 K 717/16). Der VGH Baden-Württemberg hat diesen Beschluss mit Entscheidung vom 30.06.2017, Az: 8 S 2507/16 weitgehend bestätigt:

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