Haftungsrecht

Im Haftungsrecht umfasst meine Tätigkeit auch die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen meiner Mandanten gegenüber Schädigern/Schuldnern.

Unterschlagung von Geldern der Vereinskasse

Ich habe die Interessen eines betroffenen Sportvereines gegen den Vereinskassierer durchgesetzt, der Gelder unterschlagen und veruntreut und den Verein massiv geschädigt hatte (vgl. Landgericht Stuttgart, Urteil vom 16.07.2013, 15 O 171/13). Um den Vollstreckungsschutz des Schädigers einzuschränken, habe ich bei Gericht die Feststellung erwirkt, dass die Forderung auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht.

Presseecho

Brandstiftung in Vereinsgaststätte

Auch gegen die Brandstifter der Vereinsgaststätte eines von mir vertretenen Sportvereins wurde für den Verein mit Urteil des Landgericht Stuttgart vom 10.07.2014 und vom 16.09.2014, 23 O 89/14 die bestehende Forderung des Vereins gerichtlich tituliert und festgestellt, dass die Haftung aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung stammt.

Presseecho

Wie kann ich Ihnen helfen?

Für eine schnelle Kontaktaufnahme stehe ich auch Ihnen gerne zur Verfügung. Entweder telefonisch unter der Rufnummer (0711) 45 99 96 80 oder über nachfolgendes Kontaktformular:

Spamschutz:

Kontakt

Dr. jur. Steffen Waitzmann
Rechtsanwaltskanzlei Dzuba
Zeppelinstraße 40
73760 Ostfildern

Telefon: (0711) 45 99 96 80
E-Mail: s.waitzmann@ra-dzuba.de

URL: www.ra-dzuba.de