Unterschlagung von Geldern der Vereinskasse
Ich habe die Interessen eines betroffenen Sportvereines gegen den Vereinskassierer durchgesetzt, der Gelder unterschlagen und veruntreut und den Verein massiv geschädigt hatte (vgl. Landgericht Stuttgart, Urteil vom 16.07.2013, 15 O 171/13). Um den Vollstreckungsschutz des Schädigers einzuschränken, habe ich bei Gericht die Feststellung erwirkt, dass die Forderung auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht.
Presseecho
- Stuttgarter Nachrichten: Bewährungsstrafe für Winnender Vereinskassier
- Stuttgarter Zeitung: Nicht den Hauch einer Ahnung
Brandstiftung in Vereinsgaststätte
Auch gegen die Brandstifter der Vereinsgaststätte eines von mir vertretenen Sportvereins wurde für den Verein mit Urteil des Landgericht Stuttgart vom 10.07.2014 und vom 16.09.2014, 23 O 89/14 die bestehende Forderung des Vereins gerichtlich tituliert und festgestellt, dass die Haftung aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung stammt.