Beispiel 2

Für ein von mir vertretenes Unternehmen konnte ich gegen den kommunalen Widerstand vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen ein stattgebendes Urteil für den begehrten Quarzsandabbau nach Bergrecht erwirken (Zulassung eines Rahmenbetriebsplanes) (vgl. Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 06.05.2009, 1 K 821/07).

Wie kann ich Ihnen helfen?

Für eine schnelle Kontaktaufnahme stehe ich auch Ihnen gerne zur Verfügung. Entweder telefonisch unter der Rufnummer (07151) 50 08-0 oder über nachfolgendes Kontaktformular:

Spamschutz:

Kontakt

Dr. jur. Steffen Waitzmann
Kanzlei Künzel & Partner Rechtsanwälte
Marktgasse 3
71332 Waiblingen

Telefon 07151 - 50 08-0
Telefax 07151 - 50 08-88

waitzmann@kuenzelpartner.de
www.kuenzelpartner.de